Nach 14-jähriger Verfahrensdauer ist das Projekt Pumpspeicherkraftwerk Koralm endgültig vom Tisch. Für die WKO-Steiermark eine „verpasste Jahrhundertchance“. Für die Bürgerinitiative „Nein zum Industriepark Koralm“ eine „großartige Entscheidung für den Erhalt der Koralpe“.
„Fast anderthalb Jahrzehnte zermürbende Gutachten, endlose Instanzenzüge und bürokratische Hürden haben ein Megaprojekt vernichtet, das mit 960-Megawatt-Leistung einen wesentlichen Beitrag zur Speicherung erneuerbarer Energie und zur Stabilisierung der Stromversorgung hätte leisten können“, heißt es in einer Presseaussendung der WKO-Steiermark.
Alarmsignal für den Standort
„Für die Region ist diese Entscheidung bitter. Ein Projekt mit großer Bedeutung für Wirtschaft, Energieversorgung und Zukunftsentwicklung wurde nach jahrelangen Verfahren endgültig verhindert“, kommentiert dazu Manfred Kainz, Obm. der WKO-Regionalstelle Deutschlandsberg. Von einer verpassten Jahrhundertchance und von einem Alarmsignal für den Standort ist die Rede.

WKO-RSO KR Manfred Kainz (oben, Foto: Fischer) und WKO-Steiermark- Präs. Josef Herk (Foto Wolf) sehen im Aus für das Pumpspeicherkraftwerk eine verpasste Jahrhundertchance und einen Rückschlag für den Wirtschaftsstandort.

Mangelhafte Projektunterlagen
Ganz anders sieht das die Bürgerinitiative (BI) „Nein zum Industriepark Koralm“, die im Zuge des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens (UVP-Verfahren) gegründet wurde und von über 1.400 Bürgern der Region unterstützt wird. „Die höchstgerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist eine großartige Entscheidung für den Erhalt der Koralpe. Die Bürgerinitiative verkennt nicht die Notwendigkeit der Stromproduktion und -speicherung gerade jetzt, in der Zeit der Energiewende. Dem gigantischen Projekt PSPW Koralm ist die BI allerdings immer sehr kritisch gegenübergestanden. Bereits bei der UVP-Verhandlung in Bad Schwanberg, im Jahr 2017, wurde offenbart, dass viele notwendige Pläne und Unterlagen unvollständig oder nicht einsehbar waren. Die mangelhaften Projektunterlagen bezüglich Dammsicherheit, Störfallszenarien und die Auswirkungen des Projekts auf die Bewohner der Region, veranlassten die BI, Einwendungen im Rahmen der UVP-Verhandlung vorzubringen“, so Mag. Andreas Mathauer, Sprecher der BI, der sich auch selbst gewünscht hätte, dass es nicht 14 Jahre bis zum endgültigen Aus gebraucht hätte.

Mag. Andreas Mathauer hofft auf Projekte zur Energiewende, die besser geplant sind.
In die Pflicht nimmt er dafür vor allem das Land Steiermark. „Das ,Entgegenkommen‘ des Landes, dieses gigantische Projekt ohne UVP ,durchzuwinken‘, führte zu einer mehrjährigen Verzögerung und letztendlich zur Entscheidung des Höchstgerichts, dass das Projekt UVP-pflichtig ist und ein entsprechendes Verfahren durchgeführt werden muss. Die bei der Durchführung der UVP evident gewordenen Planungsmängel wurden bis zur Bewilligung 2021 nicht behoben, was 2023 nach eingehender Prüfung durch die beigezogenen Sachverständigen zur Aufhebung des Bewilligungsbescheids durch das Bundesverwaltungsgericht führte. Das Land Steiermark hätte 2021 das mangelhaft geplante Projekt bereits beenden können und müssen, die von NGOs und Anrainern eingebrachten Beschwerden und Einwendungen haben bloß die Mängel neuerlich aufgezeigt und sind nicht Ursache für die lange Verfahrensdauer“, stellt Mathauer klar.
Energiewende braucht Naturverträglichkeit
Genehmigungsverfahren, gerade für zentrale Infrastruktur- und Energieprojekte, konsequent zu beschleunigen ist vor diesem Hintergrund zentrale Forderung der WKO-Steiermark. So müsse sichergestellt werden, dass Projekte von übergeordnetem öffentlichem Interesse in einem klaren und planbaren Zeitrahmen entschieden werden. „Die Energiewende braucht nicht nur Ziele, sondern auch umsetzbare Projekte. Dafür müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass wichtige Vorhaben nicht über Jahre hinweg blockiert werden“, so WKO-Steiermark- Präs. Josef Herk.
„Was wir brauchen, um die Energiewende zu schaffen, sind Projekte, die von ausgewiesenen Experten sorgfältig vorbereitet, gut geplant und naturverträglich sind. Wenn die WKO im Falle des Pumpspeicherkraftwerks Koralm von einer ,vergebenen Jahrhundertchance‘ spricht, negiert sie die offenbar gewordenen Mängel und suggeriert, dass auch schlecht geplante Projekte unter dem Deckmantel ,Energiewende‘ in jedem Fall umgesetzt werden sollten“, hält Mathauer dagegen.
Eine Neueinreichung wird es laut Kleiner Zeitung nach diesem höchstgerichtlichen Urteil vom Projektbetreiber Peter Masser nicht mehr geben.
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Nach wie vor nicht abgeschlossen ist das Ringen um das geplante Kleinkraftwerk an
der Schwarzen Sulm. Hier gibt es auch nach 25 Jahren noch keinen gerichtlichen Schlusspunkt. •
Visualisierung des geplanten Speichersees.