Die WKO Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder lud jüngst zu einer interessanten Infoveranstaltung für Unternehmer rund ums heikle Thema Geldwäsche.
Mitglieder durch Info-Veranstaltungen auf geltende Bestimmungen aufmerksam zu machen, sieht die WKO Steiermark als eine ihrer Hauptaufgaben an. Die Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder hatte mit „Hilfe – die Behörde kommt! Was habe ich mit Geldwäsche zu tun?“ einen prägnanten Titel gewählt. „Wir sehen uns als starke Vertretung der Unternehmen“, hieß Vizeobmann Klaus Sommerauer die Gäste willkommen.
Das Referenten-Team Mag. Daniela Rabl-Pirker und Alfred Wutte BA MA von der BH Bruck-Mürzzuschlag – dort sind die Aufgaben des Prüfungszentrums gebündelt – berichteten von 276 Unternehmensprüfungen im Jahr 2025, bei denen in 4,3 % ein Weiterverfolgungsbedarf bestand. Heuer wurden 139 Firmen besucht, die Weiterverfolgungsrate betrug 16,5 %.
Im Falle der Feststellung eines Vergehens, wird der Akt an das Sicherheitsreferat weitergeleitet. „Eine Besuchsankündigung kommt etwa sechs Wochen vor dem Termin“, verriet sie, dass im Vorfeld Informationen über den zu prüfenden Betrieb eingeholt werden.

„Das Bewusstsein steigt“, stellten die Referenten fest. Wie kann man sich gegen Geldwäsche sichern? Risikobasierte Grundlagen für jedes Einzelgeschäft anwenden und im Zweifelsfall lieber zweimal hinschauen und allenfalls eine Meldung an das Geldwäschereferat absenden.
Zu Wort kam auch WKO-RSO Manfred Kainz. Er verwies auf die Koralmbahn, die neue Perspektiven für die weststeirische Immobilienbranche bringt. Die Wohnraumbewirtschaftung müsse sich den neuen Gegebenheiten anpassen. •