Die Steirische Volkspartei setzt auf kurze Wege und regionale Wertschöpfung. 1,95 Millionen Euro stehen für die Sanierung und Revitalisierung bestehender Gebäude zur Verfügung. Fördercall nutzen (Foto: Land Stmk. Binder)!
Im Ort einkaufen, zu Fuß zum Arzt gehen und einander im Zentrum begegnen: Lebendige Ortskerne tragen wesentlich zur Lebensqualität und zum Zusammenhalt in den Gemeinden bei. Die Steirische Volkspartei setzt sich dafür ein, diese Mittelpunkte des Gemeindelebens zu erhalten und zu stärken. Ein wichtiger Schritt dafür ist die neue Ortskernförderung des Landes: Mit 1,95 Mio. Euro werden die Sanierung und Revitalisierung bestehender Gebäude unterstützt.
LH-Stv. Manuela Khom betont: „Als Steirische Volkspartei setzen wir uns dafür ein, dass dieses Leben im Zentrum unserer Gemeinden erhalten bleibt und neu entstehen kann. Wenn bestehende Gebäude wieder sinnvoll genutzt werden, schaffen wir kurze Wege und stärken das Miteinander. Gleichzeitig profitieren unsere regionalen Betriebe von den Sanierungen. So verbinden wir Lebensqualität mit Wertschöpfung und Arbeitsplätzen vor Ort.“
LR Simone Schmiedtbauer und LH-Stv. Manuela Khom: Ortskernförderung des Landes auf Schiene gebracht (Foto: Land Stmk. Binder).
LR Simone Schmiedtbauer ergänzt: „Die Mehrheit der Steirer lebt dort, wo ich auch wohne – im ländlichen Raum. Die Menschen sollen hier eine gute Infrastruktur und ein lebendiges Ortszentrum vorfinden. Ein Bauernladen, eine Arztordination oder ein Begegnungsraum in einem bisher ungenutzten Gebäude können für einen Ort viel bewirken. Genau solche Entwicklungen unterstützen wir mit der neuen Förderung. Wir geben bestehenden Gebäuden eine Zukunft.“
Die neue Förderung im Rahmen der ländlichen Entwicklung setzt gezielt bei bestehenden Gebäuden in Orts- und Stadtkernen an.
Fördercall läuft
Der Fördercall läuft seit 12. Oktober 2026 bis längstens 29. Jänner 2027. Unterstützt werden Projekte in Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnern mit 65 % der förderfähigen
Kosten, maximal 180.000 Euro. Die Neuversiegelung von Flächen ist ausdrücklich ausgeschlossen. •